Seit dem 28. Juni 2025 ist Barrierefreiheit für viele Websites, Apps und Onlineshops keine freiwillige Geste mehr. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, die deutsche Umsetzung des European Accessibility Act, macht sie zur Pflicht. Für Behörden gilt über die BITV ohnehin schon länger ein vergleichbarer Standard. Trotzdem taucht das Thema in vielen Relaunch-Gesprächen noch immer spät auf, irgendwo zwischen Footer und Cookie-Banner.
Was jetzt gilt
Das Gesetz selbst nennt keine technischen Details. Es verweist auf die europäische Norm EN 301 549 und diese wiederum auf die Web Content Accessibility Guidelines, WCAG 2.1 auf Stufe AA. Das ist der Maßstab, an dem ein Angebot gemessen wird. Überwacht wird die Einhaltung von den Marktüberwachungsbehörden der Länder, und bei Verstößen sind Beanstandungen und Bußgelder möglich.
Für ein Serviceportal heißt das konkret: Es muss sich per Tastatur bedienen lassen, Kontraste müssen ausreichen, Bilder brauchen sinnvolle Alternativtexte, Videos Untertitel, Formulare müssen mit einem Screenreader funktionieren, und Fehlermeldungen müssen erklären, was zu tun ist. Nichts davon ist exotisch. Vieles davon ist einfach gutes Handwerk.
Die Pflicht ist der Boden, nicht das Ziel
Man kann Barrierefreiheit als Auflage behandeln, die man gerade so erfüllt. Interessanter wird es, wenn man sie als das versteht, was sie eigentlich ist: eine Frage, für wen ein Angebot funktioniert.
Eine Rampe am Bordstein war ursprünglich für Rollstühle gedacht. Profitiert haben alle: Eltern mit Kinderwagen, Reisende mit Koffern, Lieferdienste. Digitale Barrierefreiheit funktioniert genauso. Ausreichende Kontraste helfen auch dem, der sein Handy in der Sonne liest. Klare Sprache hilft auch dem, der unter Zeitdruck steht. Eine Seite, die mit Tastatur und Screenreader funktioniert, ist meist auch technisch sauberer, schneller und für Suchmaschinen besser lesbar. Wer für die Ränder baut, baut die Mitte gleich mit.
Vorsicht vor der schnellen Lösung
Es gibt Anbieter, die ein einzelnes Widget versprechen: einklicken, und die Seite sei barrierefrei. Das klingt verlockend und hält selten, was es verspricht. Solche Overlays legen sich über die Oberfläche, statt die Substanz zu ändern, und schließen die eigentlichen Lücken oft nicht. Barrierefreiheit entsteht im Aufbau einer Seite. Eine Schicht, die man nachträglich darüberlegt, ersetzt das nicht.
Das ist auch der Grund, das Thema am Anfang eines Projekts zu klären und nicht am Ende. Wer die Struktur von vornherein zugänglich anlegt, spart sich das teure Nachrüsten.
Auch Finden ist Zugang
Barrierefreiheit beginnt schon vor dem Lesen einer Seite, nämlich bei der Frage, ob jemand überhaupt findet, was er sucht. Wenn eine Bürgerin „Anwohnerparken" eingibt und das Portal nur unter „Bewohnerparkausweis" etwas anbietet, ist die Information formal vorhanden und praktisch unerreichbar. Eine Suche oder ein Assistent, der solche Lücken überbrückt, gehört deshalb zur selben Aufgabe.
Eine Frage für den nächsten Relaunch
Bevor das Budget verteilt ist, stellen Sie eine einzige Frage und meinen Sie sie ernst: Funktioniert dieses Angebot auch für jemanden, der nicht sieht, nicht hört, keine Maus benutzt oder einfach wenig Zeit hat?
Wer sie früh stellt, baut von vornherein das bessere Produkt. Wer sie verschiebt, zahlt sie später als Nachrüstung unter Zeitdruck.